Haushaltshilfe – Unterstützung im Alltag

Der Hauswirtschaftsdienst des BRK hilft im Haushalt

Hilfe im Haushalt könnten Sie gut gebrauchen? Das Staubsaugen fällt schwer, die Fenster müssten mal wieder geputzt werden und die Einkaufstüten tragen Sie nur mit Mühe nach Hause? Kein Problem, hier unterstützen Sie unsere Hauswirtschaftskräfte gerne. Der BRK-Hauswirtschaftsdienst übernimmt für Sie alltägliche Arbeiten, die Ihnen nicht mehr so gut von der Hand gehen. Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Hilfebedarf.

Wer bekommt eine Haushaltshilfe?

  • Hilfe für Seniorinnen und Senioren: Egal ob es darum geht, den Einkauf zu erledigen, die Wohnräume zu reinigen oder die Fenster zu putzen - unsere Damen und Herren des Hauswirtschaftsdienstes unterstützen Sie bei allen Dingen, die Sie nicht allein verrichten können. 
    Dabei können Sie den Dienst regelmäßig, sporadisch oder für einzelne Einsätze buchen. Sollten Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt Ihre Pflegekasse in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe.

  • Hilfe bei Krankheit und Unfall: Kurz einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Man hat sich etwas gebrochen und muss das Bett hüten. Aber wer kümmert sich in dieser Zeit um den Haushalt und die Kinder? Auch das übernimmt unser Hauswirtschaftsdienst.
    Die meisten Krankenkassen gewähren auf Antrag eine Haushaltshilfe, wenn derjenige ausfällt, der den Haushalt normalerweise erledigt.

  • Hilfe in der Schwangerschaft: So schön wie es ist, wenn man ein Baby erwartet, für manche Frauen verläuft die Schwangerschaft nicht ohne Komplikationen. Umso besser, wenn man sich in dieser Zeit ganz auf sich und das ungeborene Baby konzentrieren kann. Den Haushalt erledigen wir in dieser Zeit für Sie. Denn auch Frauen, die in der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen ruhen müssen, bekommen Hilfe. Auch in diesem Fall erhalten Sie in der Regel eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse gestellt. 

Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

Im Falle eines Unfalls, bei Krankheit oder (Risiko-) Schwangerschaft bezahlt die Krankenkasse bzw. Unfallversicherung in der Regel die Kosten nach erfolgreich gestelltem Antrag.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten innerhalb des individuellen Budgets. Monatlich wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € von der Kasse hierfür zur Verfügung gestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse

Wir sind für Sie da!

Unsere Mitarbeiter des Hauswirtschaftsdienstes helfen gerne weiter. Wir unterstützen Sie gerne bei allen üblichen Tätigkeiten, die in einem Haushalt im Alltag anfallen. Hierunter zählen z. B.:

  • Wäschepflege
  • Einkäufe und entsprechende Einräumung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Geschirr spülen
  • Reinigung der Wohnräume
  • Fenster putzen
  • Müllentsorgung
  • Reinigung der Sanitärräume
  • Reinigung des Treppenhauses (bei Hausordnung), wenn diese selbst nicht mehr  verrichtet werden kann

Die Hauswirtschaftskraft ist nur in den Räumen einzusetzen, die der Pflegebedürftige auch benutzt und bewohnt.

In folgenden Bereichen dürfen die Mitarbeiter nicht tätig werden:

  • Keller
  • Dachboden
  • Außenflächen (Garten etc.)
  • Auch Autofahrten mit Ihnen als Insasse sind nicht gestatet

Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Telefon:  09561/808971

Mail-Adresse: Hauswirtschaft@kvcoburg.brk.de

Ansprechpartner

Carola Kleinlein
Kundenberatung, Hauswirtschaft
 

Tel.: 0 95 61/80 89 71
Fax: 0 95 61/80 89 16

kleinlein@kvcoburg.brk.de